Kanzlei Kneip – Arbeitsrecht, Vertragsrecht

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Arbeitnehmer

Frau Rechtsanwältin Kneip berät und vertritt Arbeitnehmer, Angestellte und Auszubildende in allen Fragen und Angelegenheiten rund um ihr Arbeitsverhältnis bzw. Ausbildungsverhältnis – von der Begründung bis zur Beendigung.

Neben klassischen arbeitsrechtlichen Schwerpunkten wie der Prüfung von Arbeitsverträgen, fristlosen und ordentlichen Kündigungen, Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen berät und vertritt Frau Rechtsanwältin Kneip auch und im besonderen Arbeitnehmer, Angestellte und Auszubildende in besonderen Lebenslagen und mit besonderem Kündigungsschutz, wie zum Beispiel Schwangerschaft, Elternzeit, ruhenden Arbeitsverhältnissen, Ausbildungsverhältnissen, Schwerbehinderungen und Gleichstellungen sowie leitende Angestellte und Geschäftsführer, kirchliche Arbeitnehmer. 

Ein Interessenschwerpunkt von Frau Rechtsanwältin Kneip gilt zudem der Vertretung von medizinischen Berufen wie Ärzten, Krankenschwestern und Pflegekräften sowie Leiharbeitnehmern. 

Kanzlei Kneip Rechtsanwältin, Anwaltskanzlei mit Säulen